Hausordnung
1. Allgemeines
Die Hausordnung dient einem sicheren, respektvollen und angenehmen Miteinander im studio8. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erkennen alle Kund:innen diese Hausordnung als verbindlich an.
2. Zutritt und Anwesenheit
Bei den Trainingsräumlichkeiten von studio8 handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft, d.h. studio8 nutzt nur einen Teil einer über einen gemeinsamen Eingang und Vorraum erschlossenen Immobilie. Es ist Trainingsgästen des studio8 ausdrücklich verboten, die Räumlichkeiten des Büros 1up-Translations (Zugang im Vorraum links) zu betreten. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten von studio8 (Zugang im Vorraum rechts) ist nur zu den gebuchten Zeiten gestattet. Ein rechtzeitiges Erscheinen (mindestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn) wird empfohlen. Nach Trainingsbeginn kann der Zutritt aus Sicherheits- und Organisationsgründen verweigert werden.
Ein Abstellen von Fahrrädern oder anderen persönlichen Fahrzeugen oder Fahrbehelfen von Trainingsteilnehmer:innen im Erdgeschoss ist sowohl in der Einfahrt als auch im Foyer hinter der Glastür von Seiten der Hauseigentümer NICHT gestattet. Das Abstellen von Kinderwägen für die Dauer von Postnatal-Trainingseinheiten im studio8 ist jedoch erlaubt.
Das studio8 befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses Bürgergasse 8 und ist nicht barrierefrei erreichbar. Der verfügbare Aufzug ist ohne Ausnahme der ausschließlichen Nutzung durch die Hauseigentümer vorbehalten.
3. Kleidung und Hygiene
Es ist saubere, geeignete Sportkleidung zu tragen. Das Training erfolgt in der Regel barfuß oder mit rutschfesten Socken. Handtücher sind aus hygienischen Gründen selbst mitzubringen und bei Bedarf auf die Matten zu legen.
4. Umgang mit Geräten und Räumlichkeiten
Alle Geräte und Einrichtungen sind sorgfältig und sachgemäß zu benutzen. Nach dem Training sind Matten und Geräte an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Beschädigungen sind dem Studio umgehend zu melden.
5. Gesundheit und Sicherheit
Kund:innen sind verpflichtet, die Trainer:innen über gesundheitliche Einschränkungen, Schwangerschaften oder Verletzungen vor Trainingsbeginn zu informieren.
Die Teilnahme an allen Kursen und Trainingsangeboten erfolgt auf eigene Verantwortung. Jede:r Kund:in ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings eigenständig zu beurteilen, ob die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme gegeben sind.
Gesundheitliche Einschränkungen, akute oder chronische Erkrankungen, Verletzungen, bestehende Schmerzen sowie eine Schwangerschaft sind den Trainer:innen vor Trainingsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch für kürzlich erfolgte Operationen oder medizinische Behandlungen.
Das Training im studio8 ist ein Sport- und Bewegungsangebot ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Die im Studio vermittelten Übungen dienen der allgemeinen Kräftigung, Mobilisierung und Körperwahrnehmung und stellen keine medizinische Therapie dar.
Bei Unwohlsein, Schmerzen oder gesundheitlichen Problemen während des Trainings ist dieses sofort abzubrechen und das Studiopersonal zu informieren.
Das Studio behält sich vor, Kund:innen aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder der gesamten Teilnahme auszuschließen, sofern gesundheitliche Risiken bestehen oder Angaben zu relevanten Einschränkungen nicht oder nicht vollständig gemacht wurden.
6. Rücksichtnahme und Verhalten
Ein respektvoller Umgang miteinander wird vorausgesetzt. Störendes Verhalten, insbesondere während der Kurse (z. B. Handynutzung), ist zu unterlassen. Das Studio behält sich vor, Personen bei wiederholtem oder grobem Fehlverhalten vom Training auszuschließen.
7. Wertsachen
Für Wertgegenstände übernimmt studio8 keine Haftung.
Das Studio stellt Garderoben oder Ablagemöglichkeiten zur Verfügung; daraus ergibt sich jedoch keine Verwahrungspflicht oder Haftungsübernahme. Kund:innen wird nahegelegt, auf die Mitnahme nicht essenzieller Wertgegenstände (z. B. Schmuck, hohe Geldbeträge etc.) ins Studio zu verzichten oder diese stets bei sich zu behalten.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen haftet studio8 nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Trainer*innen.
8. Essen, Trinken und Rauchen
Essen ist in den Trainingsräumen nicht gestattet. Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Studios untersagt.
9. Kinder und Begleitpersonen
Babys, Kinder und Begleitpersonen dürfen sich nur bei entsprechendem Kurs im studio8 aufhalten. Während der Kurse ist die Anwesenheit unbeteiligter Personen in den Trainingsräumen nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren ist nicht gestattet.
10. Anweisungsrecht
Die Trainer:innen sind berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Studioablaufs Weisungen zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.
11. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann studio8 den Zutritt oder die weitere Teilnahme an Kursen verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

